Droht bald wieder ein Verlust der Hörgeräte durch die Maske?
Wir alle erinnern uns noch an die Zeit der Corona-Pandemie, als wir in der Öffentlichkeit eine Schutzmaske tragen mussten. Viele Menschen fanden dies lästig und unangenehm. Auch das Verdecken des Gesichts bei Gesprächen machte vielen zu schaffen. Aber für Hörgeräteträger*innen stellte sich noch ein weiteres Problem ein: Beim Versuch, die Maske abzunehmen, gingen oft die Hörgeräte verloren. Schnell geschah dies in der Hektik des Alltags, z. B. beim Einkaufen, im Bus oder in der Apotheke. Wer es nicht sofort bemerkte, musste sich nach neuen Hörgeräten umschauen.
50.000 Hörgeräte gehen durch Masken verloren
Die Bundesinnung der Hörakustiker vermutet, dass jedes Jahr in Deutschland etwa 50.000 Hörgeräte auf diese Weise verloren gehen, also ungefähr 3 Prozent aller jährlich verkauften Hörgeräte. Der Verlust eines Hörgerätes geschieht leicht und oft unbemerkt. Es wiegt nur ca. 3 Gramm und ist fast nicht zu spüren.
Was oft im Leben gilt, ist auch bei Hörgeräten so: „Klein, aber fein.“ Denn so eine kleine Hörhilfe steckt voller winziger Technik. Sie ist mit kleinen Computern vergleichbar und dient als Geräuschverstärker. Viele Hörgeräte arbeiten digital, lassen sich mit dem Internet verbinden und besitzen Bluetooth. Wer so viel filigrane Technik bei sich trägt, muss tief in die Tasche greifen. Ein einzelnes Hörgerät kann bis zu 3.000 € kosten.
Wer trägt bei Verlust die Kosten für neue Hörgeräte?
Wenn Sie versichert sind, übernehmen die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte. Die meisten Krankenversicherungen tragen die Kosten für eine Grundausstattung, die maximal 1.500 € kostet.
Hörgeräteakustiker prüfen genau, welchen Bedarf die Kund*innen haben, bevor sie eine Hörhilfe auswählen und anpassen. Nicht alle Betroffenen brauchen die teuersten Geräte, manchmal genügen auch preiswertere Modelle. Dies hängt davon ab, wie sich im Einzelnen die Schwerhörigkeit darstellt und welche Art von Hörgerät sie am besten ausgleicht.
Aber wer hilft mir, wenn ich eigentlich noch keine neuen Hörgeräte bräuchte, jedoch eins verliere? Ein Hörgerät zu verlieren, ist ein schmerzlicher Verlust. Doch nicht nur das. Selbst wenn man krankenversichert ist, bleibt man oft auf den Kosten sitzen.
Vielen Hörgeräteakustiker*innen drängt sich der Eindruck auf, dass die Krankenkassen zunehmend die Betroffenen für das Verlieren des Hörgeräts verantwortlich machen. Nicht selten gehen sie davon aus, die schwerhörige Person habe fahrlässig gehandelt. So drücken sie sich vor der Übernahme der Kosten für das Ersatzgerät. Dabei ist die Rechtslage klar. Das Sozialgesetzbuch stellt fest, dass der Anspruch auf Hörgeräte auch dann gilt, wenn diese verloren gehen. Sogar dann, wenn man sie mehrfach verliert.
Schwerhörige sind häufig Senior*innen
Viele der schwerhörigen Menschen sind im Seniorenalter. Das bedeutet, dass sie oft darüber hinaus mit anderen Krankheiten konfrontiert sind. Wer z. B. eine Maske, ein Hörgerät und eine Brille tragen muss, ist dreifach belastet. Menschen, deren Atmung eingeschränkt ist, wollen oft die Maske schnell loswerden, weil sie das Luftholen behindert. Schnell reißt man da versehentlich ein Hörgerät herunter. Bei kühleren Temperaturen kommen möglicherweise ein Schal und ein Hut hinzu. Viele Senior*innen sind angesichts solcher Handgriffe überfordert. Wichtig ist es, dass die Corona-Pandemie leider noch nicht endgültig ausgestanden ist. Wir müssen damit rechnen, dass irgendwann wieder eine Maskenpflicht auf uns zu kommt.
Tipps: Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, dass ein Anspruch auf neue Hörgeräte auch dann besteht, wenn diese mehrfach verloren gehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, auf In-Ear-Geräte umzusteigen. Diese liegen nicht hinter dem Ohr, sondern ausschließlich darin. Eine Alternative dazu sind Maskenhalter, die die Maske durch ein Band im Nacken am Platz halten. So bleiben die Hörgeräte unberührt.